Entwicklung und Umsetzung eines betrieblichen Konzeptes zur Förderung der Gesundheit im Betrieb

Einzelmaßnahme:

Entwicklung und Umsetzung eines betrieblichen Konzeptes zur Gesundheitsförderung im Betrieb

Ziele:

  • Unmittelbar für die Beschäftigten
    • Verringerung von Arbeitsbelastungen
    • Verringerung gesundheitlicher Beschwerden
    • Verbesserung des Arbeitsklimas zu gesundheitsgerechtem Verhalten im Unternehmen und in der Freizeit
  • Bezogen auf das Unternehmen
    • Rückgang des Krankenstandes und Unfallzeiten
    • Erhöhung der Produktivität
    • Verbesserung der innerbetrieblichen Kooperation
    • Verbesserung des Unternehmensimages
    • Schaffung von gesundheits- und leistungserhaltenden Arbeitsbedingungen

Gesundheitsförderungsmaßnahmen sollen präventiv am Wohlbefinden und der Gesundheit der gesamten Belegschaft orientiert sein. Sie sollen - bezogen auf ältere Belegschaften - dem vorzeitigen Gesundheitsverschleiß entgegenwirken. Vorbeugende Maßnahmen sollten nicht nur auf der individuellen Verhaltenseben (z.B. Rückenschule, Nichtraucherkurse) angeboten werden, auch die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsorganisation oder der Führungsstil dürfen bei betrieblichen Gesundheitsförderungsprogrammen nicht ausgeklammert werden.

Zu Konzepten und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist in den letzten Jahren viel publiziert worden. Kurze und unternehmensbezogene Anleitungen und Broschüren werden von allen größeren Krankenkassen angeboten; insbesondere die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) und die Betriebskrankenkassen (BKK) haben etliche Gesundheitsförderungsprojekte gemeinsam mit Betrieben durchgeführt und Erfahrungen gesammelt. Wenn man sich im Unternehmen ernsthaft mit Gesundheitsförderung befassen will, sollte man deshalb die zuständigen Krankenkassenvertreter ansprechen. Häufig ist es auch sinnvoll, die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft sowohl in die Planung, Analyse und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen.

Mittel:

  • Entwicklung und Umsetzung eines betriebsbezogenen Konzeptes zur Gesundheitsförderung im Betrieb
  • Einrichtung eines Steuerungskreises Gesundheitsförderung", dem alle lnteresenvertreter und Experten angehören und der alle wichtigen Entscheidungen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz trifft

Inhalte/Formen:

  1. Erstellung eines betrieblichen Gesundheitsberichtes mit Unterstützung externer Experten (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften)
  2. Durchführung einer Gesundheitsbefragung über arbeitsbezogene Belastungen und Beanspruchungen (anonym)
  3. Einführung und Umsetzung von Gesundheitszirkeln zu unterschiedlichen Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  4. Durchführung von fachlichen und persönlichkeitsbildenden Schulungen als bewußtseinsbildende Maßnahmen
  5. Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens
  6. Veröffentlichung von guten beispielhaften Vorschlägen und deren Umsetzung

Schritte zur Umsetzung:

Praxiserfahrungen belegen, daß betriebliche Gesundheitsförderung vor allen hinsichtlich des Prozessablaufs und der Beteiligung der Mitarbeiter sorgfältig geplant werden muss, damit keine unnötigen Missverständnisse und kein Misstrauen entstehen oder ungezielter „Aktionismus" betrieben wird.

Wichtige Prozessablaufschritte, die bei der Umsetzung eines betrieblichen Konzepts zur Gesundheitsförderung beachtet werden sollten, sind:

  1. Thematisierung von Gesundheitsproblemen im Kreis der obersten Führungsebene:
    Das Thema kann von Entscheidungsträgern oder betrieblichen Experten bzw. Betriebs-/Personalrat eingebracht werden.
  2. Management und betriebliche Mitarbeitervertretung beschließen formal, Gesundheitsförderung als wichtiges Managementziel zu verfolgen.
  3. Bildung eines Steuerungskreises Gesundheitsförderung, dem alle wichtigen Entscheidungs- und Interessenvertreter sowie Experten angehören. Es wird vereinbart, welches Budget für Maßnahmen zur Verfügung steht.
  4. Information aller Mitarbeiter über das Projekt.
  5. Ist Analyse:
    Der Steuerungskreis beauftragt entweder
    • a) Externe (z.B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) betriebsbezogene Daten für einen Gesundheitsbericht zusammenzustellen.
      oder
    • b) Bei kleineren Betrieben kann es sinnvoll sein, eine Gesundheitsbefragung über arbeitsbezogene Belastungen und Beanspruchungen (anonym) durchzuführen. Externe Beratung sollte bei Bedarf hinzugezogen werden. 
  6. Ergebnisse der Gesundheitsberichte werden diskutiert und ein Maßnahmenplan erstellt, der sich auf konkrete Ziele bezieht. Es kann notwendig sein, die beschlossenen Maßnahmen zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts in Teilbereichen des Unternehmens durchzuführen. Spezielle Maßnahmen für ältere Mitarbeiter/-innen sollten nur nach Abklärung mit dieser Pilotgruppe geplant werden (Gefahr der Ausgrenzung, Diskriminierungsempfinden). Die Belegschaft wird über diesen Aktionsplan informiert.
  7. Schulungsmaßnahmen
    Häufig müssen im Rahmen der Aktion sowohl fachliche wie auch persönlichkeitsbildende Schulungen durchgeführt werden (z.B. Führungskräfteschulung, Moderatorentraining).
  8. Gesundheitszirkel bzw. -teams dienen dazu, Mitarbeiter zu beteiligen und für Gesundheitsthemen zu aktivieren. Gesundheitszirkel sind spezielle Gesprächskreise, in denen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sowie berufliche Belastungen aus Sicht der Mitarbeiter/-innen eines Arbeitsbereichs erörtert werden. Häufig nehmen an Gesundheitszirkeln neben den Mitarbeiter/-innen, Betriebsarzt, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, evtl. der Vorgesetzte und ein Moderator teil. Ob ein spezieller Zirkel für ältere Mitarbeiter/-innen eingerichtet wird, muss im Betrieb geklärt werden. Es besteht die Gefahr, daß sich ältere Mitarbeiter ausgegrenzt und diskriminiert fühlen. Auch zu Gesundheitszirkeln gibt es viele Veröffentlichungen, die gute praktische Anregungen geben können.
  9. Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen:
    Vorschläge von Mitarbeitern/-innen aus der Zirkelarbeit oder aufgrund z.B. von Verbesserungsvorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens müssen im Steuerungskreis geprüft und wo möglich, auch umgesetzt werden. Neue Maßnahmen werden in den Aktionsplan (vgl. 6) integriert.
  10. Evaluation der Maßnahmen
    Die durchgeführten Maßnahmen müssen anhand der anfangs formulierten Zielsetzungen (siehe 6) bewertet werden. Eventuell müssen diese bedarfsgerecht modifiziert werden, wenn sie in anderen Bereichen eingesetzt werden.
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